Was aufbewahrt werden muss – und wann vernichtet werden darf
Viele Dokumente müssen über Jahre aufbewahrt werden – manche zehn Jahre, andere sechs, manche dauerhaft. Doch was oft vergessen wird: Am Ende dieser Fristen müssen diese Unterlagen nicht nur entsorgt, sondern nachweisbar vernichtet werden. Genau hier setzt die L.A.D. GmbH an: Wir helfen Ihnen dabei, gesetzliche Aufbewahrungspflichten zuverlässig einzuhalten – und Akten anschließend fristgerecht, DSGVO-konform und zertifiziert zu vernichten.
Was regeln die Aufbewahrungsfristen?
Die Fristen zur Aufbewahrung von geschäftlichen und personenbezogenen Dokumenten sind gesetzlich geregelt – u. a. in der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), der GoBD sowie im BDSG und der DSGVO. Sie definieren, welche Unterlagen Sie wie lange aufbewahren müssen – etwa:
8 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Rechnungen
6 Jahre für Geschäftsbriefe, Angebote, Verträge
Individuell kürzer oder länger bei Sozial- oder Gesundheitsdaten
Verstöße – ob zu früh oder zu spät vernichtet – können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
